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Gründe für eine MPU

Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist für viele Autofahrer mit Angst und Schrecken verbunden und schwebt wie Damoklesschwert über so manchem Autofahrer. Vom Bestehen einer solchen Prüfung ist es abhängig, ob man zukünftig wieder selbst Auto fahren darf oder nicht. Doch in welchen Situationen kann es zur Anordnung einer MPU kommen? Wann muss man eine solche MPU absolvieren, welche Gründe gibt es für eine MPU?

MPU – Hauptgründe für eine Anordnung

Wem die Anordnung einer MPU ins Haus flattert, hat in der Regel vorher den Führerschein verloren. Die Hauptgründe für eine medizinisch psychologische Untersuchung liegen z.B. bei MPU Frankfurt besonders in:

  1. Alkoholauffälligkeiten: Der Verkehrsteilnehmer hat alkoholisiert am Verkehr teilgenommen oder gar alkoholbedingt einen Unfall verursacht

  2. Drogen-, bzw. Medikamentenauffälligkeiten: Der Verkehrsteilnehmer wurde am Steuer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen Medikamenten angetroffen, die die Fahrsicherheit beeinflussen

  3. Sonstige Verkehrsauffälligkeiten (ohne Alkohol und Drogen)

  4. Andere körperliche oder psychische Auffälligkeiten, die eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit angeraten scheinen lassen.

In über der Hälfte der Fälle ist ein Fahrerlaubnisverlust wegen des Fahrens unter Alkohol die Ursache für die Anordnung einer MPU.

Allerdings sind die Behörden auch nicht päpstlicher als der Papst: Man muss schon mehrmals oder mit viel Alkohol im Blut ertappt worden, sein, um eine MPU-Anordnung zu erhalten.

Im Regelfall wird die MPU angeordnet:

  • Wenn man mehrmals mit mind. 0,5 Promille im Straßenverkehr angetroffen wurde (bei Straftaten auch 0,3 Promille)

  • Wenn man einmal mit mindestens 1,6 Promille im Straßenverkehr erwischt worden ist

  • Wenn Tatsachen auf Alkoholmissbrauch schließen lassen, bereits ab einmaligem Auffallen mit mind. 1,1 Promille

Führen viele Punkte in Flensburg auch zur MPU?

Das Ansammeln zahlreicher Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg führt regelmäßig auch zur MPU-Vorladung: Wer 7 Punkte dort angesammelt hat, darf sich sicher sein, vorgeladen zu werden.

Was führt noch zur Anordnung einer MPU?

  • Besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße (z.B. Geisterfahrer auf der Autobahn)

  • Gravierende Auffälligkeiten in der Probezeit

  • Innerhalb kurzer Zeit 8 Punkte in Flensburg gesammelt

  • Mehrfaches Auffallen in strafrechtlicher Hinsicht unter hoher Aggressivität

  • Antrag auf vorzeitige Fahrerlaubnis, z.B. Führerscheinklasse B mit 16

  • Besondere Berufsgruppen, z.B. Fahrlehrer als Teil der Eignungsuntersuchung

  • Psychische Erkrankungen, wie z.B. Demenz, schizophrene Psychosen

  • Körperliche Einschränkungen oder Erkrankungen